Haftungsausschluss
(1) Falls der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet ist, die Veranstaltung terminlich zu verschieben, zu verändern oder ganz abzusagen, besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Schadensersatz. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt.
(2) Durch die Teilnahme am Ivenacker Eichenlauf erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters an. Er bestätigt, dass er körperlich gesund und ausreichend trainiert ist, um an diesem Wettbewerb teilnehmen zu können. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der oben genannten Laufveranstaltung stehen.
(3) Durch seine Teilnahme erklärt der Teilnehmer, dass er keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, den Sponsoren, der Stadt Stavenhagen und Besitzern privater Wege geltend machen wird für Schäden und Verletzungen, die ihm durch die Teilnahme am Ivenacker Eichenlauf entstehen können.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
(5) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Ivenacker Eichenlauf und an den Rahmenveranstaltungen entstehen können, es sei denn, dass sie diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht haben. Dies gilt auch für die Sponsoren, die Stadt Stavenhagen und die Besitzer privater Wege bzw. deren Vertreter. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter/Ausrichter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
